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Wie Sie eine Betreuungsvollmacht erledigen


Kann der Ehepartner als Betreuer eingesetzt werden?

Kann ein Ehepartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht mehr selber besorgen, ist der andere Ehepartner in gesetzlich klar begrenzten Fällen berechtigt, ihn oder sie zu vertreten.

Kann ein Familienmitglied Betreuer werden?

Etwa die Hälfte aller Betreuungen in Hamburg werden ehrenamtlich geführt. Überwiegend geschieht dies durch Familienangehörige. Aber auch jeder andere geeignete volljährige Mensch kann das Amt des Betreuers übernehmen. So können Sie ehrenamtlicher Betreuer werden.

Kann man 2 Personen als Betreuer einsetzen?"

Sie können maximal zwei Personen als Betreuer benennen. Sprechen Sie einem Betreuer die alleinige Verfügungsgewalt zu, verhindern Sie damit, dass zwei Betreuer zwei Meinungen haben und zunächst einen Konsens finden müssen.

Kann ein Betreuer Geld abheben?

Grundsätzlich kann der Betreuer Beträge von einem (nicht gesperrten) Girokonto ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts dann abheben, wenn der Kontostand nicht mehr als 3.000 Euro beträgt.

Betreuungsvollmacht: So bekommen Sie keinen gesetzlichen Betreuer

Vollmachten

Vorsorgevollmacht

Wer für den Fall vorsorgen will, dass er sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, kann mit einer Vorsorgevollmacht wichtige persönliche Ent-scheidungen und Handlungen auf eine Person seines Vertrauens übertragen. Der oder die Bevollmächtigte kann dann beispielsweise rechtliche und finanzielle Geschäfte abwickeln, über medizinische Behandlungen entscheiden oder den Aufenthaltsort bestimmen. In einer Vorsorgevollmacht können auch persönliche Wünsche festgehalten werden, ob jemand beispielsweise möglichst lange zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft leben möchte. Rechtsgültige Vollmachten können nur voll geschäftsfähige Personen erteilen. Eine Vorsorgevollmacht muss daher rechtzeitig, spätestens im frühen Stadium einer Demenz, durch den Betroffenen ausgestellt werden. Im Zweifelsfall kann man die Vollmacht von einem Notar beglaubigen lassen, der die Geschäftsfähigkeit damit bestätigt. Wenn Immobilien vorhanden sind, ist zu deren Verkauf immer eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Die Vorsorgevollmacht sollte bei den Unterlagen verwahrt werden. Der oder die Bevollmächtigte sollte darüber informiert sein und darauf Zugriff haben. Eine Vorsorgevollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann handschriftlich verfasst werden oder mithilfe von Vordrucken ausgefertigt werden.

Rechtliche Betreuung

Wenn jemand wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann und wenn keine (Vorsorge-)Vollmacht ausgestellt wude, kann beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) eine "rechtliche Betreuung" an-geregt werden. Sofern eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren ent-behrlich. Dies gilt jedoch nur für die Bereiche, die ausdrücklich durch die Vollmacht abgedeckt werden. Die Anregung einer Betreuung kann sowohl von Angehörigen als auch von Ärzten oder anderen Personen ausgehen, die einen entspre- chenden Hilfebedarf erkennen. Das Gericht bestellt dann eine Person, die den Betreffenden in allen notwendigen Bereichen (zum Beispiel Vermögens- und Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten usw.) vertreten kann. Dabei wird bevorzugt geprüft, ob es in der Familie oder im persönlichen Umfeld Menschen gibt, die als rechtliche Betreuer geeignet sind. Mit der Einrichtung einer Betreuung sind Kosten verbunden, die in der Regel von den Betroffenen selbst zu zahlen sind. Bei fehlen- dem Vermögen übernimmt der Staat die Kosten. Rechtliche Betreuer unterstehen der Kontrolle des Gerichts und müssen regelmäßig Rechenschaft ablegen, insbesondere über die Verwendung der finanziellen Mittel der Betreuten.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen bei Eintritt eines lebens-bedrohlichen Zustandes ergriffen oder unterlassen werden müssen - beispielsweise wird die Flüssig-
keitszufuhr erlaubt, aber die künstlichen Ernährung untersagt. Hierbei sollten die entsprechenden Maß-nahmen sehr konkret beschrieben werden (wann soll was getan oder unterlassen werden?), damit der Arzt eine genaue Handlungsanweisung erhält. In der Patientenverfügung kann auch eine Person bestimmt werden, die für den Erkrankten ggf. über solche Maßnahmen entscheiden kann. Vor dem Aufsetzen einer Patientenverfügung ist eine ausführliche Beratung, beispielsweise durch den Hausarzt, empfehlenswert. Um gültig zu sein, müssen Patientenverfügungen zu einem Zeitpunkt erstellt werden, wenn die Betreffenden einwilligungsfähig sind, das heißt wenn und so lange sie verstehen können, was ihnen erklärt wird (zum Beispiel die Notwendigkeit einer Blutabnahme, Nutzen, Risiken und Folgen der künstlichen Ernährung) und daraufhin eine Entscheidung treffen und diese mitteilen können.

Geschäftsfähigkeit

Unter Geschäftsfähigkeit wird im juristischen Sinn die Fähigkeit verstanden gültige Rechtsgeschäfte, bei-spielsweise Kaufverträge abzuschließen. Wer durch eine Demenzerkrankung so weit in seiner Denk- und Urteilsfähigkeit beeinträchtig ist, dass er die Bedeutung und Folgen eines Rechtsgeschäfts (zum Beispiel die finanzielle Verpflichtung durch Abschluss eines Abonnements) nicht mehr verstehen und vernünftig ab-wägen kann, ist geschäftsunfähig. Im frühen Stadium einer Demenz ist die Geschäftsfähigkeit häufig noch vorhanden. Bei einer mittelschweren oder schweren Demenz ist sie meist nicht mehr gegeben. Bei einer Frontotemporalen Demenz ist allerdings die Urteilsfähigkeit und damit auch die Geschäftsfähigkeit oft schon zu Beginn stark beeinträchtigt. In der Geschäftsfähigkeit kann es Abstufungen geben: Jemand ist beispiels-weise nicht mehr in der Lage einen komplizierten Pachtvertrag mit vielen Klauseln zu verstehen, kann aber noch problemlos einen neuen Staubsauger kaufen. Wenn die Geschäftsfähigkeit ständig und bezogen auf alle Bereiche nicht mehr besteht, kann ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit bescheinigen. Dies hilft dabei Käufe und Verträge, die ein Demenzerkrankter abschließt, rückgängig zu machen.

Testament

Ein gültiges Testament kann nur errichten, wer testierfähig ist. Die Testierfähigkeit setzt die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Wichtig ist, dass derjenige, der ein Testament verfasst, die Bedeutung dieser Verfügung verstehen kann und sich darüber im Klaren ist, was seine Entscheidungen für die Erben bedeuten. Wenn die Testierfähigkeit infrage steht, sollte das Testament notariell beurkundet werden, um eine spätere Anfechtung zu vermeiden. Zusätzlich kann man die Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Testaments durch einfachärztliches Gutachten bestätigen lassen.