Verwandlungsmöbel Neubauer informiert Sie zum Thema: Altersvorsorge
Wie Sie eine Betreuungsvollmacht erledigen
Kann der Ehepartner als Betreuer eingesetzt werden?
Kann ein Ehepartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht mehr selber besorgen, ist der andere Ehepartner in gesetzlich klar begrenzten Fällen berechtigt, ihn oder sie zu vertreten.
Kann ein Familienmitglied Betreuer werden?
Etwa die Hälfte aller Betreuungen in Hamburg
werden ehrenamtlich geführt. Überwiegend geschieht dies durch
Familienangehörige. Aber auch jeder andere geeignete volljährige Mensch kann das Amt des Betreuers übernehmen. So können Sie ehrenamtlicher Betreuer werden.
Kann man 2 Personen als Betreuer einsetzen?"
Sie können maximal zwei Personen als Betreuer benennen. Sprechen Sie einem Betreuer die alleinige Verfügungsgewalt zu, verhindern Sie damit, dass zwei Betreuer zwei Meinungen haben und zunächst einen Konsens finden müssen.
Kann ein Betreuer Geld abheben?
Grundsätzlich kann der Betreuer Beträge von einem (nicht gesperrten) Girokonto ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts dann abheben, wenn der Kontostand nicht mehr als 3.000 Euro beträgt.
Betreuungsvollmacht: So bekommen Sie keinen gesetzlichen Betreuer
Vollmachten
Vorsorgevollmacht
Wer
für den Fall vorsorgen will, dass er sich zum Beispiel aus
gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten
kümmern kann, kann mit einer Vorsorgevollmacht wichtige persönliche
Ent-scheidungen und Handlungen auf eine Person seines Vertrauens
übertragen. Der oder die Bevollmächtigte kann dann beispielsweise
rechtliche und finanzielle Geschäfte abwickeln, über medizinische
Behandlungen entscheiden oder den Aufenthaltsort bestimmen. In einer
Vorsorgevollmacht können auch persönliche Wünsche festgehalten werden,
ob jemand beispielsweise möglichst lange zu Hause, in einem Heim oder in
einer Wohngemeinschaft leben möchte. Rechtsgültige Vollmachten können
nur voll geschäftsfähige Personen erteilen. Eine Vorsorgevollmacht muss
daher rechtzeitig, spätestens im frühen Stadium einer Demenz, durch den
Betroffenen ausgestellt werden. Im Zweifelsfall kann man die Vollmacht
von einem Notar beglaubigen lassen, der die Geschäftsfähigkeit damit
bestätigt. Wenn Immobilien vorhanden sind, ist zu deren Verkauf immer
eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Die Vorsorgevollmacht
sollte bei den Unterlagen verwahrt werden. Der oder die Bevollmächtigte
sollte darüber informiert sein und darauf Zugriff haben. Eine
Vorsorgevollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann
handschriftlich verfasst werden oder mithilfe von Vordrucken
ausgefertigt werden.
Rechtliche Betreuung
Wenn jemand wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann und wenn keine (Vorsorge-)Vollmacht ausgestellt wude, kann beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) eine "rechtliche Betreuung" an-geregt werden. Sofern eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren ent-behrlich. Dies gilt jedoch nur für die Bereiche, die ausdrücklich durch die Vollmacht abgedeckt werden. Die Anregung einer Betreuung kann sowohl von Angehörigen als auch von Ärzten oder anderen Personen ausgehen, die einen entspre- chenden Hilfebedarf erkennen. Das Gericht bestellt dann eine Person, die den Betreffenden in allen notwendigen Bereichen (zum Beispiel Vermögens- und Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten usw.) vertreten kann. Dabei wird bevorzugt geprüft, ob es in der Familie oder im persönlichen Umfeld Menschen gibt, die als rechtliche Betreuer geeignet sind. Mit der Einrichtung einer Betreuung sind Kosten verbunden, die in der Regel von den Betroffenen selbst zu zahlen sind. Bei fehlen- dem Vermögen übernimmt der Staat die Kosten. Rechtliche Betreuer unterstehen der Kontrolle des Gerichts und müssen regelmäßig Rechenschaft ablegen, insbesondere über die Verwendung der finanziellen Mittel der Betreuten.
Patientenverfügung
In
einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen
Maßnahmen bei Eintritt eines lebens-bedrohlichen Zustandes ergriffen
oder unterlassen werden müssen - beispielsweise wird die Flüssig-
keitszufuhr
erlaubt, aber die künstlichen Ernährung untersagt. Hierbei sollten die
entsprechenden Maß-nahmen sehr konkret beschrieben werden (wann soll was
getan oder unterlassen werden?), damit der Arzt eine genaue
Handlungsanweisung erhält. In der Patientenverfügung kann auch eine
Person bestimmt werden, die für den Erkrankten
ggf. über solche Maßnahmen entscheiden kann. Vor dem Aufsetzen einer
Patientenverfügung ist eine ausführliche Beratung, beispielsweise durch
den Hausarzt, empfehlenswert. Um gültig zu sein, müssen
Patientenverfügungen zu einem Zeitpunkt erstellt werden, wenn die
Betreffenden einwilligungsfähig sind, das heißt wenn und so lange sie
verstehen können, was ihnen erklärt wird (zum
Beispiel die Notwendigkeit einer Blutabnahme, Nutzen, Risiken und Folgen
der künstlichen Ernährung) und daraufhin eine Entscheidung treffen und
diese mitteilen können.
Geschäftsfähigkeit
Unter
Geschäftsfähigkeit wird im juristischen Sinn die Fähigkeit verstanden
gültige Rechtsgeschäfte, bei-spielsweise Kaufverträge abzuschließen. Wer
durch eine Demenzerkrankung so weit in seiner Denk- und
Urteilsfähigkeit beeinträchtig ist, dass er die Bedeutung und Folgen
eines Rechtsgeschäfts (zum Beispiel die finanzielle Verpflichtung durch
Abschluss eines Abonnements) nicht mehr verstehen und vernünftig
ab-wägen kann, ist geschäftsunfähig. Im frühen Stadium einer Demenz ist
die Geschäftsfähigkeit häufig noch vorhanden. Bei einer mittelschweren
oder schweren Demenz ist sie meist nicht mehr gegeben. Bei einer
Frontotemporalen Demenz ist allerdings die Urteilsfähigkeit und damit
auch die Geschäftsfähigkeit oft schon zu Beginn stark beeinträchtigt. In
der Geschäftsfähigkeit kann es Abstufungen geben: Jemand ist
beispiels-weise nicht mehr in der Lage einen komplizierten Pachtvertrag
mit vielen Klauseln zu verstehen, kann aber noch problemlos einen neuen
Staubsauger kaufen. Wenn die Geschäftsfähigkeit ständig und bezogen auf
alle Bereiche nicht mehr besteht, kann ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit
bescheinigen. Dies hilft dabei Käufe und Verträge, die ein
Demenzerkrankter abschließt, rückgängig zu machen.
Testament
Ein gültiges Testament kann nur errichten, wer testierfähig ist. Die Testierfähigkeit setzt die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Wichtig ist, dass derjenige, der ein Testament verfasst, die Bedeutung dieser Verfügung verstehen kann und sich darüber im Klaren ist, was seine Entscheidungen für die Erben bedeuten. Wenn die Testierfähigkeit infrage steht, sollte das Testament notariell beurkundet werden, um eine spätere Anfechtung zu vermeiden. Zusätzlich kann man die Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Testaments durch einfachärztliches Gutachten bestätigen lassen.