Im Heim oder besser Hause

22.12.2023

So lange wie nur möglich daheim sein. Zu Hause ist es am schönsten. Auch im hohen Alter ist das möglich. Im Alter kommt es immer öfter zu Schlafstörungen die unterschiedlicher nicht sein können. Durchschlafstörungen und Kurzatmigkeit können dabei eine Rolle spielen. Am Tag werden Gelenkschmerzen den Körper fordern und das zieht sich meistens über den ganzen Tag hin. Aus diesem Grund sollten Sie, wenn möglich immer ein passender Sessel haben. Dieser sollte über eine elektrische Aufrichthilfe verfügen. Nur dann haben Sie eine wirkliche Chance schmerzfrei aufstehen zu können. Gliederschmerzen in den Handgelenken werden dann der Vergangenheit angehören.

Hilfsmittel gibt es genug. Nicht alle sind gut und erfüllen den Zweck. Mache Hilfsmittel, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind schwer und klobig. Quantität statt Qualität. Als Beispiel möchten wir hier einen Rollator nennen. Die Krankenkassen haben schwere Modelle, die bezahlt werden. Auch wenn wir hier von bis zu 9,5 kg sprechen die für einen Erwachsenen um die 50 Jahre als leicht einstufen sind es für 70 – 90jährige fasst unmöglich diese Gewichte über einen Bordstein zu bekommen. Und abgesenkte Straßenüberquerungen sind nicht überall vorhanden. Hinzu kommen noch Räder die alles andere als ergonomisch sind. Viele Städte und Gemeinden haben in ihren Fußgängerzonen Kopfsteinpflaster verbaut – schön anzusehen aber für Rollatoren ohne Stoßfänger eine Erschwernis für die Gelenke der älteren Senioren. Stabilität gut, aber schlecht für Handgelenke, Ellenbogen und Wirbelsäule. Und so zieht sich der rote Faden durch den Alltag eines Seniors (einer Seniorin). Für alles, was der zu pflegende Senior (Seniorin) benötigt müssen Anträge gestellt werden. Manchmal mehrfach bzw. bei Ablehnungen müssen Neuanträge erstellt werden. Zumeist langwierige Prozesse um an ein wichtiges Hilfsmittel zubekommen. Krankenkassen-Betten-, Stühle-, Sessel werden nur unzureichend bezahlt. Pflegesessel nicht oder nur ein minimaler Beitrag zum eigentlichen Preis. Grundsätzlich gibt es folgende Möglichkeiten: Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können deshalb diesen Reha-Pflege-Therapie-Sessel als Hilfsmittel nach §31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX beantragen. Behinderte Menschen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können den entsprechenden Antrag nach §§53,54 SGB XII iVm mit §§26, 31 SGB IX auch beim zuständigen Sozialamt stellen. Der Reha-Pflegesessel erfüllt deshalb auch die einschlägigen europäischen Standardnormen (z.B. EN 12182 – technische Hilfsmittel für Behinderte bzw. internationale Norm EN 60601 (EN 12182) "Medizinische elektrische Ausrüstung – Sicherheit"). In den seltensten Fällen wurden hier komplette Pflegesessel übernommen. Bei Pflegebetten gibt es Hilfsmittelnummern, die von den Herstellern genannt werden. Aber auch hier sollte man sich vor dem Kauf mit seiner Kranken- bzw. Pflegekasse in Verbindung setzen. Sie können hierzu auch den bei einem Fachanwalt für Medizinrecht holen.

Ältere Menschen sind oft wenig mobil und verbringen viel Zeit im Sitzen. Für den gesamten Körper bedeutet das eine hohe Belastun.  Sessel ist nicht gleich Sessel, das gilt vor allem für Menschen, die täglich viel Zeit in ihm verbringen. Für sie kommt es besonders darauf an, ein individuell passendes Sitzmöbel zu finden. Dieses muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine gute Voraussetzung für langes Sitzen zu schaffen und die Gefahr eines Sturzes beim Aufstehen und Hinsetzen zu minimieren. Ist die Sitzfläche beispielsweise zu niedrig, wird für die Bewegung aus und in den Sessel viel Kraft benötigt, die im Zweifel gar nicht da ist. Als Folge lassen sich Ältere beim Hinsetzen auf dem letzten Stück oft fallen, was das Risiko eines Sturzes birgt und außerdem die Wirbelsäule zusätzlich staucht. "Idealerweise stehen die Knie im Sitzen nicht höher als die Hüften. Empfohlen wird ein Winkel von 90 Grad zwischen Oberschenkel und Oberkörper".