Im Heim oder zu Hause

So lange wie nur möglich daheim sein. Zu Hause ist es am schönsten. Auch im hohen Alter ist das möglich. Im Alter kommt es immer öfter zu Schlafstörungen die unterschiedlicher nicht sein können. Durchschlafstörungen und Kurzatmigkeit können dabei eine Rolle spielen. Am Tag werden Gelenkschmerzen den Körper fordern und das zieht sich meistens über den ganzen Tag hin. Aus diesem Grund sollten Sie, wenn möglich immer ein passender Sessel haben. Dieser sollte über eine elektrische Aufrichthilfe verfügen. Nur dann haben Sie eine wirkliche Chance schmerzfrei aufstehen zu können. Gliederschmerzen in den Handgelenken werden dann der Vergangenheit angehören.
Hilfsmittel
gibt es genug. Nicht alle sind gut und erfüllen den Zweck. Mache Hilfsmittel,
die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind schwer und klobig. Quantität
statt Qualität. Als Beispiel möchten wir hier einen Rollator nennen. Die
Krankenkassen haben schwere Modelle, die bezahlt werden. Auch wenn wir hier von
bis zu 9,5 kg sprechen die für einen Erwachsenen um die 50 Jahre als leicht
einstufen sind es für 70 – 90jährige fasst unmöglich diese Gewichte über einen
Bordstein zu bekommen. Und abgesenkte Straßenüberquerungen sind nicht überall
vorhanden. Hinzu kommen noch Räder die alles andere als ergonomisch sind. Viele Städte und Gemeinden haben in ihren
Fußgängerzonen Kopfsteinpflaster verbaut – schön anzusehen aber für Rollatoren
ohne Stoßfänger eine Erschwernis für die Gelenke der älteren Senioren.
Stabilität gut, aber schlecht für Handgelenke, Ellenbogen und Wirbelsäule. Und
so zieht sich der rote Faden durch den Alltag eines Seniors (einer Seniorin). Für
alles, was der zu pflegende Senior (Seniorin) benötigt müssen Anträge gestellt
werden. Manchmal mehrfach bzw. bei Ablehnungen müssen Neuanträge erstellt
werden. Zumeist langwierige Prozesse um an ein wichtiges Hilfsmittel zubekommen.
Krankenkassen-Betten-, Stühle-, Sessel werden nur unzureichend bezahlt. Pflegesessel
nicht oder nur ein minimaler Beitrag zum eigentlichen Preis. Grundsätzlich gibt
es folgende Möglichkeiten: Mitglieder einer gesetzlichen
Krankenkasse können deshalb diesen Reha-Pflege-Therapie-Sessel als
Hilfsmittel nach §31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX beantragen. Behinderte Menschen, die nicht Mitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse sind, können den entsprechenden Antrag nach
§§53,54 SGB XII iVm mit §§26, 31 SGB IX
auch beim zuständigen Sozialamt stellen. Der
Reha-Pflegesessel erfüllt deshalb auch die einschlägigen europäischen
Standardnormen (z.B. EN 12182 – technische Hilfsmittel für Behinderte bzw.
internationale Norm EN 60601 (EN 12182) "Medizinische elektrische Ausrüstung –
Sicherheit"). In den seltensten Fällen wurden hier
komplette Pflegesessel übernommen. Bei Pflegebetten gibt es Hilfsmittelnummern,
die von den Herstellern genannt werden. Aber auch hier sollte man sich vor dem
Kauf mit seiner Kranken- bzw. Pflegekasse in Verbindung setzen. Sie können
hierzu auch den bei einem Fachanwalt für Medizinrecht holen.
Ältere Menschen sind oft wenig mobil und verbringen viel Zeit im Sitzen. Für den gesamten Körper bedeutet das eine hohe Belastun. Sessel ist nicht gleich Sessel, das gilt vor allem für Menschen, die täglich viel Zeit in ihm verbringen. Für sie kommt es besonders darauf an, ein individuell passendes Sitzmöbel zu finden. Dieses muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um eine gute Voraussetzung für langes Sitzen zu schaffen und die Gefahr eines Sturzes beim Aufstehen und Hinsetzen zu minimieren. Ist die Sitzfläche beispielsweise zu niedrig, wird für die Bewegung aus und in den Sessel viel Kraft benötigt, die im Zweifel gar nicht da ist. Als Folge lassen sich Ältere beim Hinsetzen auf dem letzten Stück oft fallen, was das Risiko eines Sturzes birgt und außerdem die Wirbelsäule zusätzlich staucht. "Idealerweise stehen die Knie im Sitzen nicht höher als die Hüften. Empfohlen wird ein Winkel von 90 Grad zwischen Oberschenkel und Oberkörper".